Historie > Vortrag Professor Hellenkemper
Dr. Hellenkemper
Der Neumarkt
1. Der historische Befund
Zum Jahr 1076 unter Erzbischof Hildolf wird der Neumarkt als novus mercatus erstmals erwähnt, seit 1118 forum novum. Fortlaufende Schreinsurkunden legen dar, dass spätestens seit dem frühen 11.
Jahrhundert der heutige Platz seine endgültige Flächenausdehnung erhielt (damit eine der herausragendsten Platzflächen des mitteleuropäischen Mittelalter): Um 1365 Pferdemarkt, dazu 1371 Arbeiten
(wohl zur Platzbefestigung) im Auftrag des Rates. 1374 Viehtränke, nach 1391 Windmühle auf dem Platz, deren Fundament (Durchmesser 10 - 12 m) 1927 angegraben wurde. Wohl der gleiche Bau 1596 als
Gefangenenturm genutzt (Buch Weinsberg).
Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit nachweislich keine tiefgreifende Überbauung.
2. Der archäologische Befund
Durch anthropogene Aufhöhung ist die Platzfläche bis in das 20. Jahrhundert (1927) auf 52.85 m über NN gewachsen. 1927 wurde die Innenfläche um 0,50 m - 0,70 m muldenförmig abgesenkt und eine
Entwässerung angelegt (heutige Platzhöhe ca. 52.30 m über NN).
Der Entwässerungskanal 1927 und der Bau der Bedürfnisanstalt 1929 waren Anlaß zu archäologischen Untersuchungen und Befundsicherungen. Die Auswertung einschließlich jüngerer Beobachtungen ergab:
Zwei römische, weitgehend privat bebaute Siedlungsquartiere (insulae), geteilt durch eine kolonnadengesäumte römische Nordsüdstraße. Öffentliche Bauten (Heiligtümer, "Palastbauten") sind nach derzeitigem Wissen nicht auszuschließen.
Die ältesten römischen Siedlungszeugnisse reichen in die Zeit der ubischen Stadt unter Kaiser Augustus (27 v. Chr. - 14 n. Chr.) zurück mit einem Tiefenhorizont bis minus 4,75 m unter Oberfläche Neumarkt. Insgesamt sechs unterschiedliche Bau- und Entwicklungsstufen der römischen Kaiserzeit überlagern sich bis in die Zeit des frühen 5. Jahrhunderts, der Zeit des Untergangs der römischen Stadt. Die jüngsten römischen Befunde liegen in einer Tiefe von minus 1,30 m unterhalb der Platzoberfläche. Neben römischem Fachwerkbau sind in erheblichem Umfang kräftige Steinmauern mit zahlreichen Terrazzoböden und ausgebaute Keller nachweisbar. Herausragende Qualitäten römischer Wandmalerei und importierte Marmorsorten weisen auf hohen Baustandard.
Die große Stadtkatastrophe der Jahre Dezember 355/356 n. Chr. zeigt sich in breiten Brandhorizonten.
3. Ausdehnung
Abgesehen von Versorgungsleitungen, mehrheitlich im Bereich der heutigen Straßenkörper, bewahrt die Platzfläche noch ihre historische Substanz bis zu den Fluchten der Randbebauung. Fehlstellen
sind nur im Bereich des Ost-randes (durch U-Bahn und Bedürfnisanstalt) verzeichnet. Bei der Anlage der Nordsüdtrasse der U-Bahn im Jahre 1967 sind am Ostrand wesentliche Befunde verlorengegangen.
Hierzu existieren keine aussagekräftigen Akten über die damaligen Entscheidungsgrundlagen. Das Wissen um die archäologische Bedeutung des Neumarktes war jedoch selbst in der Kriegszeit präsent,
als ein schmales unterirdisches Löschwasserbecken 1941 in den Bereich einer römischen Straße eingetieft wurde, um keine Baubefunde zu zerstören.
4. Bewertung
Bereits 1927 , anlässlich des Kanalbaues auf der Platzfläche, schrieb Professor Dr. Fritz Fremersdorf (Direktor der römischen Abteilung des Wallraf- Richartz-Museums und staatlicher
Vertrauensmann für Bodenaltertümer) in die Fundakten:
"Der Neumarkt ist also wohl die größte noch ungestörte zusammenhängende Fläche innerhalb des römischen Köln" (Akten Römisch-Germanisches Museum 27,62, S. 232). Diese Bewertung gilt heute
weiterhin uneingeschränkt. Der Neumarkt ist jedoch wertvoller geworden, da durch die Stadtentwicklung seit 1945 erhebliche Flächen mit historischer Bodensubstanz (beispielweise Domumgebung)
verloren gegangen sind. Die römische Stadt umfasst innerhalb der Stadtmauern 96 Hektar. Nur 2,5 Hektar sind noch in geschlossenen Flächenausschnitten erhalten: 1. der Neumarkt, 2. Abschnitte an
der Burgmauer (Eigentum der Katholischen Kirche), 3. Abschnitte an der Schwalbengasse (Privateigentum).
Die mittelalterliche und neuzeitliche Stadtentwicklung hat das Areal des Neumarkts vor Bodeneingriffen weitgehend verschont. Damit ist die Fläche zu einem zentralen historischen Erbe in
öffentlichem Eigentum geworden, die in dieser qualitativen Größenordnung im römischen Deutschland keine Parallele besitzt (z. B. Trier, Regensburg).
5. Konsequenzen einer Ausgrabung
Eine Ausgrabung des archäologischen Bodendenkmals Neumarkt bedarf eines finanziellen und personellen Aufwandes, der nicht verlässlich geschätzt werden kann:
1. Die Ausgrabung muss sich an der Bedeutung des Fundbestandes orientieren. Sie kann nicht als Notmaßnahme unternommen werden, da eine solche
Verfahrensweise zwangsläufig eine erhebliche Einbuße an verantwortbarer Ergebnisqualität mit sich bringt.
2. Der erhebliche Umfang von Einzelbefunden (beispielweise römische Malerei) bedingt eine örtliche Dokumentation und Bergung, die bis zu fünf
Jahre in Anspruch nehmen kann. Eine zwingende wissenschaftliche Auswertung der Ausgrabungsergebnisse (einschließlich der Folgelasten) ist darin nicht eingeschlossen.
3. Die personelle Ausstattung der Bodendenkmalpflege des Römisch-Germanischen Museums erlaubt nur Notbergungen in der Innenstadt und den
Außenbezirken unter fortgesetztem Zeitdruck, nicht aber die zusätzliche Übernahme einer solchen Plangrabung. Auch bei Bereitstellung von Sondermitteln lassen sich in der Bundesrepublik
Deutschland keine ausgebildeten Fachkräfte auf Zeit anwerben, da diese in der Regel an andere Fachämter für Bodendenkmalpflege gebunden sind.
4. Als Ergebnis einer solchen Ausgrabung kann sich die zwingende Erhaltung der Denkmäler am Ort ergeben (und eine Tiefgarage ausschließen). Köln
erhielte eine attraktive römische Ruinenzone, jedoch mit nicht kalkulierbaren Folgelasten (großflächige Überdachung wie das Praetorium oder die unterirdische Zone von Notre-Dame in Paris).
6. Alternativen
Angesichts der nicht ausreichend kalkulierbaren Risiken einer Flächenausgrabung auf dem Neumarkt sollten andere unterirdische Garagenstandorte geprüft werden, beispielweise
1. Richmodstraße
2. Hahnenstraße
3. Offenbachplatz.
Zwar sind auch hier in unterschiedlicher Dichte römische und mittelalterliche Bodendenkmäler zu erwarten, doch scheinen Ausgrabungen (mit ausreichendem Vorlauf) und Garagenbedarf in Einklang zu
bringen.
Ost-West-Trasse U-Bahn
Die Ost-West-Trasse U-Bahn ist als Sonderfall zu sehen: Hier gilt das gleiche wie für den Neumarkt, jedoch könnte das Problem durch ausreichendes Unterfahren der römischen Bodenschichten im
Tunnelvortrieb gelöst werden.
7. Schlußbetrachtung
Die Stadt Köln besitzt mit der historischen Bodensubstanz des Neumarktes ein archäologisches Bodendenkmal von internationaler Bedeutung. Dieses Erbe sollte nach Möglichkeit unangetastet an
nachfolgende Generationen weitergegeben werden, weil eine Ausgrabung und ihre möglichen Folgen die personellen Kräfte und finanziellen Verpflichtungen übersteigt. Die Bewahrung des Neumarktes
bedeutet zugleich ein verantwortungsvolles Vermächtnis an die Zukunft.
Interessengemeinschaft Neumarkt e. V. Köln